Wie steht es um die Sicherheit von Anleihen

Anleihen gelten als festverzinsliche Wertpapiere vor allem als sichere Alternative zu anderen Anlagemedien. Doch wie steht es um ihre Sicherheit und wer garantiert sie. Alle Antworten findest du in diesem Artikel

Ein entscheidendes Argument für den Kauf von Anleihen ist das Kriterium ‚Sicherheit’. Als festverzinsliche Wertpapiere sind sie vor allem für risikoscheue Anleger eine sehr gute Alternative zu Aktien und anderen vergleichbaren Anlageprodukten. Es aber darauf an, für welchen Typ Anleihen sich Investoren entscheiden. In punkto Sicherheit unterscheiden sie sich je nach Typ des jeweiligen Papiers. Die meisten Anleihen, die bei uns in Deutschland und Europa gehandelt werden, erfüllen hohe Qualitätsansprüche hinsichtlich der Sicherheit und sind mit besonderen Attributen ausgestattet.

Mündelsicherheit

Zum Schutz und zur Sicherheit der Vermögenswerte von unter Vormundschaft stehenden Personen (=Mündel) sieht der Gesetzgeber in den §§ 1807 ff. BGB nur eine Reihe bestimmter Anlageformen vor, in denen Mündelgeld angelegt werden darf. Zu diesen mündelsicheren Wertpapieren zählen öffentliche Anleihen, Pfandbriefe und Kommunalobligationen, sonstige vom Bund oder einem Land verbürgte oder gewährleistete Schuldverschreibungen, Anleihen verschiedener Kreditinstitute mit Sonderaufgaben sowie sonstige Schuldverschreibungen von Kreditinstituten, die einer für die Anlage ausreichenden Sicherheitsleistung angehören.

Deckungsstockfähigkeit

Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) verlangt von Versicherungsunternehmen die Bildung eines gesonderten Vermögens (Deckungsstockvermögens) zur Besicherung der Ansprüche der Versicherungsnehmer. Dieser Deckungsstock ist aus den laufenden Prämieneinnahmen zu bilden. Das Versicherungsunternehmen darf dieses Deckungsstockvermögen unter anderem auch in Wertpapieren anlegen, die jedoch besonderen Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Liquidität und Rentabilität genügen müssen. Der Katalog der so genannten deckungsstockfähigen Wertpapiere wird durch das Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt.

Der Kreis der deckungsstockfähigen Anleihen schließt die oben genannten mündelsicheren Wertpapiere ein und umfasst darüber hinaus weiter, vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen als deckungsstockfähig anerkannte Papiere.

Lombardfähigkeit

Bestimmte Wertpapiere, darunter auch Anleihen, die ebenfalls hohe Qualitätsansprüche in Sachen Sicherheit, erfüllen müssen, können von Banken bei der Deutschen Bundesbank beliehen werden. Die hierzu geeigneten, so genannten lombardfähigen Wertpapiere sind in einem Verzeichnis, das die Deutsche Bundesbank veröffentlicht (Lombardverzeichnis), im Einzelnen aufgeführt.

Besicherung von Anleihen

Die verschiedenen Anleihen sind unterschiedlich besichert:

Pfandbriefe sind durch Grund und Boden besichert.
Schiffspfandbriefe sind durch Hypotheken auf Schiffe besichert und stellen eine Sonderform des Pfandbriefs dar.
Hypothekenanleihen sind ebenfalls durch Grund und Boden besichert. Diese Anleihen unterliegen aber nicht den strengen Anforderungen des Pfandbriefgesetzes.
Unternehmensanleihen werden durch das Unternehmensvermögen (z. B. Maschinen, Immobilien) besichert.
Patronage bedeutet, dass ein Bürge zur Sicherheit für die Schulden einsteht (z. B. ein Mutterunternehmen für eine Tochterfirma).
Nachrangige Anleihen sind ebenfalls durch das Unternehmensvermögen besichert, jedoch werden zuerst alle anderen Gläubiger bedient und erst dann die Inhaber nachrangiger Anleihen.
Brady Bonds stellen eine Besonderheit der in punkto Sicherheit dar. Diese Staatsanleihen von Schwellenländern werden durch Null-Kupon-Anleihen (Zero-Bonds) von Schuldnern hoher Bonität besichert.
 Bei forderungsbesicherten Anleihen (englisch Asset-Backed Securities, ABS) bestehen die Zahlungsansprüche gegen eine ausschließlich dem Zweck der Transaktion des forderungsbesicherten Wertpapiers dienende Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle). Um die Sicherheit zu gewährleisten, werden die Zahlungsansprüche durch einen Bestand unverbriefter Forderungen (Assets) gedeckt.
Staatsanleihen, z. B. Bundesanleihen, sind dagegen nicht besicherte Anleihen. Öffentliche Haushalte sind nicht konkursfähig. Bundesanleihen gelten dennoch als sicher, da das Steueraufkommen und das Staatsvermögen (z. B. Grund, Immobilien, Beteiligungen) als solide Einnahmequelle und damit für hohe Sicherheit gilt; der Staat kann zumindest theoretisch durch Änderung der Steuergesetzgebung stets die Mittel zur Verfügung stellen, die zur Bedienung der Verbindlichkeiten notwendig sind.

In der Praxis zeigt jedoch der Fall Argentinien oder die deutschen Währungsreformen, dass dies für die Sicherheit alleine nicht ausreichend ist. Ebenso hatte sich die Sowjetunion als Rechtsnachfolger des zaristischen Russlands geweigert, Anleihen aus dieser Zeit zu bedienen. Das führte aber dazu, dass die Sowjetunion lange Zeit kein Geld leihen konnte. Russland musste die zaristischen Anleihen Anfang der 1990er Jahre teilweise bedienen, um mit neuen Anleihen Geld am Kapitalmarkt aufnehmen zu können.