Wie funktionieren Wertpapierfonds?

Investmentfonds sind für die meisten Privatanleger und Sparer eine optimale Alternative zur Direktanlage. Das gilt vor allem für Wertpapierfonds. Diese Gattung liegt in der Gunst der Anleger auch ganz weit oben. In diesem Artikel erkläre ich euch, wie Wertpapierfonds funktionieren und was sie genau mit eurem Geld anstellen

Ein Weltmeister im Erraten muss man nicht unbedingt sein, um zu wissen, was ein so genannter ‚Wertpapierfonds’ eigentlich macht. Das ist ein Investmentfonds, dessen Sondervermögen sich überwiegend aus Aktien und/oder festverzinslichen Wertpapieren zusammensetzt. In der Regel ist es üblich, dass Wertpapierfonds auch einen kleinen Teil des Sondervermögens in Bankguthaben halten, um bei eventueller Rückgabe von Anteilsscheinen oder Ausschüttungen den Anlegern den entsprechenden Gegenwert in Geld vergüten zu können. Solche Bargeldreserven werden von Wertpapierfonds aber auch aus anlagetaktischen Gründen gehalten, um gegebene Marktveränderungen, zum Beispiel durch Zukäufe bestimmter Werte, ausnutzen zu können.

Für jeden Wertpapierfonds bestehen in der Regel allgemeine und besondere Vertragsbedingungen. Die allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Fonds einer bestimmten Investmentgesellschaft, die besonderen hingegen für die jeweiligen Wertpapierfonds (Sondervermögen). Im allgemeinen Teil sind zum Beispiel Angaben zur Depotbank und andere spezifische Details enthalten. Bei Wertpapierfonds betreffen diese Details unter anderem die Verwahrung der Vermögensgegenstände des Sondervermögens, die Ausgabe und Rücknahme von Anteilsscheinen, die Berechnung des Ausgabe- und Rücknahmepreises und die Ausschüttung der Erträge. Die Auflösung eines Wertpapierfonds, bzw. dessen Sondervermögens wird von der Depotbank durchgeführt.

Wertpapierfonds unterliegen strengen Regularien

 Bei der Anlage des Sondervermögens von Wertpapierfonds sind die Vorschriften des Gesetzes für Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) strengstens zu beachten.
 Die Anlage der Wertpapierfonds soll vornehmlich in Wertpapieren und Neuemissionen erfolgen, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen sind oder die an organisierten Märkten gehandelt werden.
 In einen begrenzten Umfang kann das Sondervermögen von Wertpapierfonds in Wertpapieren angelegt werden, die weder an einer Börse zugelassen noch in einem organisierten Markt einbezogen sind. Beispiele dafür sind Schuldscheindarlehen öffentlicher Emittenten oder von Wirtschaftsunternehmen, deren Wertpapiere an einer Börse innerhalb der EU zugelassen sind.
 Wertpapiere, die ausschließlich an Börsen außerhalb der EU zugelassen sind oder gehandelt werden, können nur erworben werden, wenn dies in den Vertragsbedingungen vorgesehen ist.
 Wertpapierfonds können auch Wertpapiere erwerben, die zur Ausübung von Bezugsrechten dienen, die zum Sondervermögen gehören.
 Das Sondervermögen kann auch in Aktien angelegt werden, die als Freiaktien gehandelt werden.
 Bezugsrechte können erworben werden, sofern die Wertpapiere, aus denen diese Bezugsrechte stammen, zumindest einem der ersten drei Kriterien genügen.

 Das Sondervermögen eines Wertpapierfonds kann bis zu einem bestimmten Prozentsatz in kurzfristige Anlageformen, wie Bankguthaben, Einlagenzertifikate von Banken, unverzinsliche Schatzanweisungen und Schatzwechsel des Bundes sowie vergleichbare Papiere aus den OECD-Staaten investiert werden.


Wertpapierfonds dürfen auch Terminkontrakte erwerben

Seit der Einrichtung der Deutschen Terminbörse EUREX gibt es auch in Deutschland einen regen Handel mit Terminkontrakten, der dem Anleger völlig neue Perspektiven eröffnet. Einen Handel mit Optionen und Futures hat es zwar schon immer gegeben, ziemlich neu ist allerdings die Möglichkeit, dass auch Privatanleger in etwa dieselben Möglichkeiten haben, wie institutionelle Anleger. Sowohl die Standardisierung der Kontrakte also auch die jederzeitige Möglichkeit der Glattstellung sind die herausragenden Merkmale der Terminmarkt-Produkte.

Investmentfonds dürfen sich auch in begrenztem Umfang an den deutschen und Internationalen Derivat-Märkten betätigen und tun dies auch eifrig. Vor allem Wertpapierfonds eröffnen sich dadurch hervorragende Möglichkeiten der Absicherung gegen fallende Kurse und/oder gegen das Gesamtmarktrisiko. Darüber hinaus können die Fondsmanager der Wertpapierfonds nun endlich die Renditechancen dieser Anlagen zum Vorteil ihrer Kunden nutzen.


Spezifische Regeln für Wertpapierfonds

Um ihren Anlegern jederzeit den konkreten Anteilspreis angeben zu können, müssen Wertpapierfonds diverse Bewertungsregeln für jene Anlagewerte entwickelt werden, für die es weder Börsen- noch Marktpreise gibt. Hierbei ist zwischen der Bewertung von nicht notierten Wertpapieren und Schuldscheindarlehen und jener von Geldmarktpapieren und Derivat-Geschäften zu unterscheiden. Für nicht notierte Wertpapiere sieht das Gesetz vor, dass die Depotbank der Wertpapierfonds unter Berücksichtigung der Gesamtumstände den Verkehrswert ermittelt; bei Schuldscheindarlehen sind zur Wertermittlung gegebenenfalls die Kurswerte von vergleichbaren Anleihen zu verwenden. Entsprechend wird auch bei Schuldverschreibungen verfahren, die nicht an der Börse gehandelt werden. Geldmarktpapiere werden von den Wertpapierfonds während ihrer gesamten Laufzeit zu den jeweiligen Marktsätzen bewertet.

Bei offenen Wertpapierfonds ist die Zahl der ausgegebenen Anteilsscheine grundsätzlich unbegrenzt. Die Anteilsscheine können entweder bei der Depotbank, bei der Investmentgesellschaft selbst oder durch Vermittlung Dritter bezogen werden. Als Anteilsinhaber können Anleger ihre Anteile jederzeit zurückgeben. Die Investmentgesellschaft, die den Wertpapierfonds auflegt, ist nämlich dazu verpflichtet, die Anteilsscheine börsentäglich zum jeweils gültigen Rücknahmepreis zurückzunehmen.

Die besonderen Bedingungen eines Sondervermögens umfassen konkrete Anlagegrundsätze und Anlagerichtlinien für die Wertpapierfonds. Sie legen unter anderem fest, in welchen Wertpapieren das Sondervermögen angelegt wird, an welchen Börsen sie notiert sein müssen, wie die Ausschüttungspolitik aussehen soll und wie hoch im Einzelfall der Anteil des Barbestandes am Sondervermögen sein darf. Sowohl die allgemeinen als auch die besonderen Bedingungen findet ihr jeweils in den Verkaufsprospekten der Wertpapierfonds.