Lebensversicherung – Der Klassiker für die private Altersvorsorge

Sie ist der Dinosaurier unter den Anlagemöglichkeiten für die private Altersvorsorge, die Lebensversicherung. Obwohl es heute eine Vielzahl an Möglichkeiten gibt, zählt sie immer noch zu den effektivsten Varianten, um für später vorzusorgen. In diesem Artikel erkläre ich euch die Basics der Lebensversicherung

Fragt man ältere Damen und Herren nach den Sparmöglichkeiten für einen sorgenfreien Ruhestand, dann wird sie an erster Stelle genannt. Die Lebensversicherung. Für viele ist sie noch immer die Basis der privaten Altersvorsorge. In den letzten Jahren wurde über das Thema Lebensversicherung und wie sinnvoll sie für die private Altersvorsorge ist, viel diskutiert. Denn seit ‚Früher’ hat sich einiges verändert. Die Anpassung an den europäischen Markt hat auch bei der Lebensversicherung zu rechtlichen und tariflichen Veränderungen geführt.

Darüber hinaus ist der deutsche Markt für ausländische Versicherungen sehr lukrativ. Investmentgesellschaften, Banken und andere Anbieter brachten Produkte auf den Markt, die ebenfalls wie die kapitalbildende Lebensversicherung zur privaten Altersvorsorge geeignet sind. Außerdem werden vor allem in Sachen private Altervorsorge die Alternativen zur klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung immer attraktiver, sodass diese heute nicht mehr unbedingt dass Mittel der Wahl in dieser Hinsicht ist.


Welche Arten der Lebensversicherung gibt es?


Zu unterscheiden sind grundsätzlich folgende Arten der Lebensversicherung:

Risiko-Lebensversicherung

Genau genommen ist die Risiko-Lebensversicherung eine reine Todesfallversicherung. Im Gegensatz zur kapitalbildenden Lebensversicherung spart ihr nichts an, sondern zahlt lediglich einen bestimmten Beitrag. Als Gegenleistung bekommt ihr von der Versicherung die Zusage, dass eure Hinterbliebenen (begünstigte Personen) im Falle eures Abelebens die abgeschlossene, vertragsgegenständliche Summe erhalten. Eine Risiko-Lebensversicherung wird immer auf einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Läuft dieser ab, ist die Sache vorbei. Ihr bekommt von der Versicherung nichts. Das heißt, Sie bezahlt hier lediglich für die Absicherung des Todesfallrisikos und auch einen relativ geringen Beitrag, der zusätzlich noch durch die Überschussanteile, die Ihre Versicherung laufend erwirtschaftet, vermindert wird.

Kapitalbildende Lebensversicherung

Im Gegensatz dazu zahlt ihr bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung nicht nur für das Todesfallrisiko, sondern spart auch noch etwas an. Im Falle eures Todes erhalten eure Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme, so wie bei einer Risikoversicherung auch. Erlebt Sie das Ablaufdatum eurer Lebensversicherung, erhalten Sie die gesamte Versicherungssumme zuzüglich der jeweiligen Überschussbeteiligung ausgezahlt.

Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung wird im Prinzip genauso abgeschlossen wie eine kapitalbildende Lebensversicherung. Im Gegensatz zu dieser erbringt jedoch die
Rentenversicherung ihre Leistungen in Rentenform. Man unterscheidet zwei Varianten:

 Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht und
 Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht.

Bei beiden Varianten wird die Leistung in Form in Form einer Leibrente ausbezahlt, also bis ans Lebensende. Die Variante mit Kapitalwahlrecht ermöglicht bis zu drei Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer die Ausübung der Option, ob Rente oder Kapital (Auszahlung in einer Summe) fließen soll. Die Variante ohne Kapitalwahlrecht enthält diese Option nicht. Stirbt der Versicherte vor Vertragsende, dann erhalten seine Hinterbliebenen in der Regel lediglich die bis dahin verzinsten Prämien zurück.

Ein Todesfallschutz besteht damit im Gegensatz zur Lebensversicherung nicht, kann aber durch eine Hinterbliebenenzusatzversicherung mit integriert werden. Das gleiche gilt für Zusatzversicherungen bei Berufsunfähigkeit oder Unfall.

Hinweis:
Die Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht scheidet für die Riester-Förderung aus. Die
Variante ohne Kapitalwahlrecht hingegen nicht.


Die Fondsgebundene Lebensversicherung

Eine fondsgebundene Renten- und Lebensversicherung unterscheidet sich von den entsprechenden konventionellen Lebensversicherung dadurch, dass die Beiträge für den Erwerb von Anteilen an Investmentfonds verwendet werden. Die Fonds, in die das Kapital fließt, können entweder vom Versicherungsnehmer aus einer Palette vorgegebener Aktien- und Rentenfonds ausgewählt werden oder sie werden von der jeweiligen Versicherung nach einer bestimmten Anlagekategorie festgelegt. Hier könnt ihr dann nur die Anlagekategorie (z.B. wachstumsorientiert oder sicherheitsorientiert) wählen.

Der Vorteil der fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung liegt darin, dass die Erträge aus den Investmentfonds im Rahmen der Lebensversicherung unter Umständen steuerlich günstiger behandelt werden, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Nachteil ist aber, dass keine garantierte Erlebensfallleistung existiert und damit das Kapitalanlagerisiko auf den Versicherungsnehmer übergeht.

Hinweis:
Die fondsgebundene Lebensversicherung scheidet für die Riester-Förderung aus. Die fondsgebundene Rentenversicherung hingegen kann unter bestimmten Voraussetzungen förderungswürdig sein. Fragt zu diesem wichtigen Thema auch euren Finanz-/Vermögensberater und lasst euch eingehend beraten.


Steuerliche Behandlung der Versicherungsleistungen

Das frühere Privileg der steuerfreien Auszahlung im Erlebensfall gilt seit langer Zeit nicht mehr. Damit hat der Staat der Lebensversicherung ihren wesentlichen Konkurrenzvorsprung unter den Anlageformen genommen.

Bei der Auszahlung der der kapitalbildenden Lebensversicherung führt die Versicherungsgesellschaft vom Kapitalertrag die Einkommensteuer automatisch als Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent ab. Der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls wird vom Kapitalertrag der Lebensversicherung die Einkommensteuer von der Versicherungsgesellschaft ebenfalls automatisch als Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent an das Finanzamt abgeführt. Wenn eine Lebensversicherung ausgezahlt wird, muss die Gesellschaft die Steuer zunächst stets auf Basis des vollen Kapitalertrags berechnen – auch dann, wenn der Versicherte im Rahmen seiner Steuererklärung nur die Hälfte des Ertrags mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern muss.

Unterliegt dagegen der volle Ertrag der Besteuerung, zum Beispiel weil die Mindestlaufzeit von zwölf Jahren nicht eingehalten wurde, hat die einbehaltene Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent abgeltende Wirkung (Abgeltungsteuer) – auch wenn der persönliche Steuersatz des Versicherten niedriger ist.


Sternachzahlung ist bei der Lebensversicherung ausgeschlossen


Versicherungsgesellschaften stellen dem Kunden eine Bescheinigung über die abgeführte Steuer seiner Lebensversicherung aus. Daraus geht hervor, ob die Erträge der Lebensversicherung voll oder zur Hälfte besteuert werden. Um sich eventuell zu viel gezahlte Steuern erstatten zu lassen, können Versicherte in den Fällen des vollen Unterschiedsbetrages die ‚Anlage KAP’ ihrer Steuererklärung ausfüllen und mit den weiteren Kapitalerträgen beim Finanzamt einreichen. Das Finanzamt rechnet im Rahmen der Günstigerprüfung auf Antrag aus, wie viel Steuern ein Versicherter auf Grundlage seines persönlichen Steuersatzes tatsächlich zahlen muss und ob ihm eine Erstattung zusteht.

Hinweis:
Macht euch keine Gedanken, ob das Finanzamt einen ‚Nachschlag’ für eure Lebensversicherung verlangt. Die Günstigerprüfung darf im Ergebnis nie zu einer Verschlechterung für den Steuerzahler führen.

Steuern auf Riester-Renten

Riester-Verträge sind eine spezielle Form der Lebensversicherung und eine Form der geförderten Altersvorsorge (Rürup-Rente). Versicherte müssen Auszahlungen aus Riester-Verträgen inklusive Zulagen und Erträgen in voller Höhe versteuern. Dies gilt immer dann, wenn die Beiträge zur Lebensversicherung gefördert wurden. Zum Beispiel durch Zulagen und/oder Sonderausgabenabzug. Gleiches gilt für den Vorsorgevertrag eines Ehepartners/Lebenspartners, der nicht selbst förderberechtigt ist.


Fazit

Über viele Jahre hinweg war die kapitalbildende Lebensversicherung, aber auch die Rentenversicherung der Klassiker in der privaten Altersvorsorge. Doch dies hat sich gewaltig geändert. Die Lebensversicherung tut sich heutzutage zunehmend schwerer im Hinblick auf die private Altersorge und den gezielten Vermögensaufbau mit anderen Finanz- oder Investmentfondsprodukten mitzuhalten. Wenn ihr euch mit der Überlegung befasst, die Lebensversicherung nicht nur zur Risikoabsicherung einzusetzen, sondern auch zur Altersvorsorge, dann solltet ihr genau rechnen. In den meisten Fällen ist es unter dem Strich nämlich lohnender, zur Risikoabdeckung eine günstige Risiko- Lebensversicherung abzuschließen und mit den verbleibenden Beträgen in Investmentfonds anzusparen.