Rürup Rente. Die meisten haben diesen Begriff schon einmal gehört. Sie ist das zweite Flaggschiff der subventionierten Altersvorsorge in Deutschland. Obwohl allseits bekannt, wissen die wenigsten, wie sie funktioniert. In diesem Artikel erfährst du, was die Rürup Rente genau ist
Die meisten Menschen haben den Begriff ‚Rürup Rente’ schon einmal gehört und wissen grob, zu welchem Themenkomplex er gehört. Was das ist, wissen erstaunlich wenige! Die Rürup Rente, man nennt sie auch ‚Basisrente’ ist neben der Riester-Rente das zweite Flaggschiff der subventionierten Altersversorgung in Deutschland. Sie gibt es seit Anfang 2005 und sie wurde nach dem Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup benannt. Mit der Schaffung dieser steuerlich begünstigten Form der Altersvorsorge, wollte der Staat eine Alternative zur gesetzlichen Rente schaffen.
Gedacht war die Rürup Rente in erster Linie für Menschen, die im Alter keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten können. Hierzu zählen vorrangig Selbstständige, die für Ihre Rente eigenverantwortlich vorsorgen müssen. Verträge für die Rürup Rente werden in verschiedenen Produktformen angeboten, die alle eines gemeinsam haben: Nach Eintritt des Rentenalters wird eine lebenslange Rente gezahlt. Eine alternative Kapitalauszahlung, wie bei vielen anderen Altersvorsorgeprodukten, ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die Rürup Rente beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag, der in der freien Versicherungswirtschaft als Basisrente bezeichnet wird. Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es kein Kapitalwahlrecht. Der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet. Die Rürup-Rente wurde mit dem Alterseinkünftegesetz und dem darin vorgesehenen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung eingeführt. Eine Rürup-Rente kann als konventionelle Rentenversicherung, als Lebensversicherung oder auch fondesgebundene Lebensversicherung abgeschlossen werden.
Beiträge zur Rürup Rente sind Sonderausgaben
Die Beiträge zum Aufbau einer Rürup-Rente sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge unter folgenden Kriterien als Sonderausgaben abziehbar: Der Versicherungsvertrag darf nur die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente vorsehen. Die Rente darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen. Die Ansprüche aus dem Versicherungsverhältnis sind nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar. Der Steuerpflichtige hat keinen Anspruch auf vorzeitige Auszahlung.
Was ist nun das Besondere an der Rürup Rente? Du kannst deine Versicherungsbeiträge als ‚Sonderausgaben’ steuerlich geltend machen. Seit diesem Jahr (2023) kannst du jährlich maximal 26.528 € (Ledige) bzw. 52.056 € (Verheiratete) einzahlen und komplett als Sonderausgaben steuerlich absetzen.
Für wen ist die Rürup Rente denn nun wirklich interessant?
Was eine Rürup Rente ist, das wissen wir nun. Die entscheidende Frage ist aber. Für wen ist sie interessant? Vorrangige Zielgruppe dieser subventionierten Altersvorsorge sind in erster Linie Selbstständige mit einer relativ hohen Steuerbelastung. Für sie gibt es bei Neuabschlüssen zur Rürup Rente keine Alternative, steuerbegünstigt Altersvorsorge zu betreiben. Riester-Förderung oder Angebote zur betrieblichen Altersversorgung können diese Personen ja nicht oder nur eingeschränkt nutzen. Beiträge zu einer klassischen Rentenversicherung oder Lebensversicherung sind auch nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig.
Bei freiberuflich Tätigen, die in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen, ist durch die steuerlich anrechenbaren Beiträge zu diesem in der Regel die Absetzbarkeit der Beiträge für die Basis-Rente gegeben. Vor Abschluss eines Rürup-Vertrages solltest du daher den Rat einen versierten Steuerexperten einholen.
Auch Angestellte können von der Rürup Rente profitieren Durch den neu geschaffenen Sonderausgabenhöchstbetrag kann unter bestimmten Umständen auch ein Angestellter die Rürup Rente nutzen, zusätzlich Vermögen für den Ruhestand aufbauen und gleichzeitig Steuerförderungen nutzen. Gerade bei Angestellten, deren Einkommen weit über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt, kann der erhöhte Bedarf neben der Riester- Rente und der betrieblichen Altersversorgung durch die Rürup-Rente gedeckt werden. Durch den Abstand zwischen Steuerfreiheit der Beiträge und Besteuerung der Rentenleistungen können gerade über 60jährige von der Steuerförderung profitieren.
Was passiert im Todesfall?
Eine Rürup-Rente kann laut Gesetz nicht vererbt werden. Das heißt, im Todesfall sind wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung die Beiträge für die Erben verloren. Die anbietenden Versicherungsgesellschaften bieten aber verschiedene Lösungen an, die diesen Verlust ausgleichen können:
Der Versicherungsvertrag kann beispielsweise mit einer Hinterbliebenenrente im Todesfall an den Ehepartner oder die kindergeldberechtigen Kinder ausbezahlt werden Es kann zusätzlich eine stuerlich nicht geförderte Risikoversicherung abgeschlossen werden, die im Todesfall die Beiträge erstattet. Das vorhandene Kapital des Versicherungsvertrages kann für eine Hinterbliebenenrente genutzt werden
Zusatzversicherungen
Zu einer Rürup-Rente können folgende Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, deren Beiträge wie die der Rürup-Rente steuerlich gefördert sind:
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aufgrund der steuerlichen Förderung kann dies eine sehr lukrative Möglichkeit sein, wenn sowohl ein BU-Schutz als auch eine Altersvorsorge vorgenommen werden soll. Hinterbliebenenrenten. Eine Rente für den Ehepartner und Kinder, wobei die steuerlichen Restriktionen relativ streng sind. So sind die Beiträge für die Hinterbliebenen-Rente bei Scheidung verloren. Eine Erwerbsminderungsrente. Dieses Angebot ist aber sehr beschränkt und der Schutz greift nur dann, wenn keine Erwerbstätigkeit mehr möglich ist.
Fazit
Die Rürup Rente lohnt sich für jeden, der einen hohen Steuersatz hat (ab etwa 35 Prozent aufwärts). Das ist bei einem zu versteuernden Einkommen unverheiratet bei ca. 38.000 € und verheiratet bei 75.000 € der Fall. Das heißt im Klartext: Für große Teile der Bevölkerung ist die Rürup Rente empfehlenswert. Sie ist also nicht nur als Vorsorge für Selbständige zu sehen, sondern auch für Angestellte und Beamte, also alle Spitzensteuersatzzahler (58.000 Euro ledig bzw. 116.000 Euro verheiratet) attraktiv.
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