Viele Trader handeln täglich viele unterschiedliche Kontrakte im Terminmarkt. Meistens Hebelprodukte, Optionen und Futures. Das machen sie, ohne genau zu wissen, welche rechtliche Position sie eigentlich inne haben.
Wie viele Trader mag es wohl geben, die täglich ganz unterschiedliche Kontrakte im Terminmarkt handeln. Das können Optionen sein, Futures, Devisenkontrakte oder andere Hebelprodukte. Das macht Sinn, denn schließlich verdien Trader ziemlich gut, wenn das halbwegs erfolgreich und profitabel machen. Der Terminmarkt hat schon viele Leben auf dieser Welt zum Positiven verändert. Hinterfragt man in der Trader-Gemeinde die Basics von Futures, Optionen und ganz allgemein den Hintergründen der Termingeschäfte, dann wissen die meisten Trader nicht einmal, welche rechtliche Position sie im Markt haben. Genau darum solle es in diesem Artikel gehen.
Jeder Trader am Terminmarkt, also jeder Marktteilnehmer wird an der Terminbörse durch einen Makler oder Broker vertreten. Diese Makler und Broker kaufen und verkaufen für uns Trader aus dem Bestand der „Clearing-Gesellschaften“. Nun ist es in der Praxis am Terminmarkt aber nicht so, dass zwischen zwei Maklern ein Vertrag entsteht. Dazwischen steht die Clearing-Gesellschaft. Verkauft Broker 1 an Broker 2, dann entstehen in der Praxis zwei verschiedene Verträge: Einer zwischen Broker 1 und dem Clearing-House und einer zwischen dem Clearing-House und Broker 2.
Bei jedem Geschäft, das an der Terminbörse geschlossen wird, ist die Clearingstelle immer direkter Vertragspartner. Am Terminmarkt kommt also niemals zu einem direkten Geschäft zwischen den jeweiligen Mitgliedern. Dieses System garantiert eine hohe Integrität der Börsen. Wenn ein Mitglied einmal ausfallen sollte, dann steht die Clearingstelle für die Erfüllung der Verträge am Terminmarkt gerade. An die Clearing- Mitglieder werden sehr hohe Anforderungen gestellt. Das garantiert, dass es bei Börsen -Termingeschäften praktisch absolut kein Ausfall- bzw. Bonitätsrisiko gibt.
Die Abrechnungsmodalitäten am Terminmarkt
Am Terminmarkt herrschen an den unterschiedlichen Börsen ebenso unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten. Darunter fallen insbesondere die Laufzeiten der einzelnen Kontrakte, die Verfalltage, die Regelungen der Wertstellung, die Lieferung der Basiswerte und auch die Zahlungsabwicklungen.
Der erste wichtige Punkt in diesem Gesamtgefüge ist die „Wertstellung“, auch „Valuta“ genannt. Bei allen Geschäften am Terminmarkt hat sich dafür der Begriff Settlement eingebürgert. Deswegen heißt auch der wichtige Tag der Wertstellung Settlement Day. An diesem werden den Marktteilnehmern entweder Zahlungseingänge gutgeschrieben oder Zahlungsausgänge belastet. Im standardisierten Handel am Terminmarkt erfolgt das Settlement in der Regel täglich. Die Settlement Days sind mit den Handelstagen identisch.
Settlement Price & Co: Wichtige Punkte im Terminmarkt
Der nächste wichtige Begriff, den Trader am Terminmarkt kennen sollten, ist der Settlement Price. Er wird von der Börse als Abrechnungspreis des jeweiligen Handelstages festgesetzt. Der Settlement Price wird in der Schlussphase einer Börsensitzung aus den gehandelten Kursen errechnet und bildet in der Regel das arithmetische Mittel der Preise, die am Terminmarkt erzielt wurden.
Sobald Kontrakte erfüllt werden müssen, wenn also der Verkäufer den Basiswert liefern und der Käufer diesen abnehmen muss, dann spricht man im Terminmarkt vom Delivery Procedure. Erfüllungsort ist fast immer der Sitz der Börse. Nach dem letzten Handelstag gibt der Broker des Verkäufers die Nachricht raus, dass dieser bereit ist zu liefern. Diese Nachricht nennt man Notice of intention to deliver. Der erst Tag, an dem die Lieferung möglich ist, heißt First Notice Day.
Cash Settlement: Eine Besonderheit am Terminmarkt
In vielen Bereichen ist eine tatsächliche Lieferung des Basiswertes, also des Vertragsgegenstandes überhaupt nicht vorgesehen. So zum Beispiel bei den Index Futures. In diesen Fällen erfolgt ein so genannter Barausgleich der Position, den man Cash Settlement nennt. Wenn hingegen die Ware auch wirklich geliefert wird, dann überreicht der Verkäufer dem Käufer einen Lagerschein Zug um Zug gegen einen bankbestätigten Scheck.
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