Die Grundlagen von Aktien für Einsteiger

Für viele Einsteiger sind Aktien ein Buch mit sieben Siegeln. Den meisten fehlen ganz einfach die Grundlagen dieser Anlageform. In diesem Artikel erfährst du alles Wissenswerte und besonders die Basics rund um Aktien

Aktien sind ein wesentlicher Bestandteil jeder ausgewogenen Vermögensanlage. Das gilt für Einsteiger ebenso, wie für erfahrene Investoren. Aktien gehören dazu wie das Salz in der Suppe. Aktien sind aber nicht nur „ein“ Bestandteil, sondern ein wesentlicher Bestandteil – und seit Jahrzehnten die wohl rentabelste Anlagekategorie schlechthin. Darum ist es gerade für Einsteiger wichtig, ihre Grundlagen zu kennen. Warum? Die Aktie ist so alt wie die moderne Wirtschaft. An ihrer Idee und Funktion hat sich auch in den letzten vier Jahrhunderten nichts geändert. Mit Aktien kann jeder zum Unternehmer werden, sie verbriefen das Grundkapital eines Unternehmens. Aktiengesellschaften geben Aktien aus, um sich Eigenkapital zur Finanzierung von Investitionen und Innovationen zu beschaffen.

Wichtig für Einsteiger: Aktionäre sind die Eigentümer und Geldgeber dieser Aktiengesellschaften. Folglich nehmen sie auch am Erfolg und Misserfolg des Unternehmens teil – allerdings nur über den Aktienkurs und die ausgeschütteten Dividenden. Das ist eine der wichtigen Grundlagen, die du als Einsteiger wissen musst. Die Aktie ist ein Beteiligungspapier. Das unterscheidet sie von den meisten anderen Kapitalanlagen und genau das macht ihren spezifischen Reiz aus. Mit Aktien erwirbst du eine direkte Beteiligung an einem Unternehmen, einer Aktiengesellschaft und bist beteiligt an…

 an ihren Sachwerten,
 an ihrer unternehmerischen Substanz (z.B. an ihrem Know How, ihrer Marktgeltung, ihrer Managementqualität),
 an ihrer Expansion
 und natürlich an ihren Gewinnen.


Aktien sind die Quintessenz der Wirtschaft

Für Einsteiger ist es wichtig zu wissen, dass die Wirtschaft wächst! Sie muss wachsen, um die ständig wachsenden Bedürfnisse der Bevölkerung befriedigen zu können. Wie die Wirtschaft wachsen auch Aktiengesellschaften und du als Aktionär bis am Erfolg und am Wachstum „deines“ Unternehmens beteiligt. Bei keiner anderen Anlageform partizipierst du so direkt am Ertragswachstum als bei Aktien. Du kannst dich auch als Einsteiger bereits mit relativ geringem Kapitaleinsatz an einer in- oder ausländischen Aktiengesellschaft beteiligen. Der jederzeit mögliche Verkauf deiner Aktien über eine Börse zu einem stets fairen Marktpreis, der sich durch Angebot und Nachfrage zusammensetzt, macht die Aktie für jeden zu einer relativ liquiden Geldanlage. ‚Relativ’ deshalb, da eine Liquidation wesentlich vom aktuellen Kursniveau abhängt.

Die Aktienkultur bei uns in Deutschland ist im Gegensatz zu Ländern wie USA oder Großbritannien nicht so sehr ausgeprägt. Auch wenn wir in Deutschland etwas nachhängen, die Akzeptanz der Aktien nimmt zwar langsam, aber dennoch steig zu. Das liegt auch daran, dass es immer mehr Einsteiger gibt, die erkennen, welches Gewinnpotenzial in den Aktienmärkten liegt. Aktien sind nach wie vor „die“ Anlageform für jeden, mit der auch Einsteiger unter den Privatanlegern am sichersten ein stattliches Vermögen aufbauen können. Vor allem im Hinblick auf die Altersvorsorge ist das sehr wichtig.


Die Basics der Aktienanlage

Für Einsteiger ist das Know How über die Basics der Aktien essentiell. Eine Aktie ist ein Anteils- oder Teilhaberpapier, welches ein Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs an einer Aktiengesellschaft in einer Urkunde verbrieft. Der Aktionär wird Teilhaber am Aktienkapital und damit Mitinhaber des Gesellschaftsvermögens. Was Einsteiger meist (noch) nicht wissen, sind die Rechte und Pflichten eines Aktionärs. Diese bestimmen sich je nach der Rechtsordnung des jeweiligen Landes in dem die Aktengesellschaft sitzt. Als Inhaber bzw. Eigentümer einer Aktie bist du nicht, wie bei einem verzinslichem Papier, Gläubiger, sondern Mitinhaber der Gesellschaft, die Aktien ausgibt. Daraus ergeben sich Rechte aber auch Pflichten für dich als Aktionär. Für Einsteiger ist auch wichtig zu wissen, dass Aktionäre eine Pflicht zur Leistung der Einlage auf das Grundkapital haben. Ihre Höhe ist auf den Ausgabebetrag der Aktie, das heißt zum Nennwert zuzüglich Agio begrenzt. Nebenpflichten sind bei bestimmten Aktienwerten auch möglich; sie müssen dann in der Aktienurkunde im Einzelnen genannt und aufgeschlüsselt werden.


Nennwertaktien und Stückaktien

Viele Einsteiger kennen auch nicht den Unterschiel Nennwertaktie und die Stückaktie. Eine deutsche Aktiengesellschaft kann nicht beide Aktienformen, entweder Nennwertaktien oder Stückaktien ausgeben. In diesem Zusammenhang sollten wir uns die beiden Varianten einmal detaillierter ansehen:

Nennwertaktien
Der Nennwert einer Aktie ist eine rechnerische Größe, die den Anteil am grundkapital der AG darstellt. Der Nennwert lautet auf einen festen Geldbetrag in €. Die Multiplikation der Nennwerte mit der Anzahl der ausgegebenen Aktien ergibt dann das in der Satzung festgelegte Grundkapital der Aktiengesellschaft. die Beteiligungsquote des einzelnen Aktionärs entspricht dem Anteil der von ihm gehaltenen Summe seiner Aktiennennwerte im Verhältnis zum gesamten Grundkapital.

Stückaktien
Auch eine Stückaktie repräsentiert einen bestimmten Anteil des in der Satzung festgelegten Grundkapitals. Im Gegensatz zur Nennwertaktie wird der Anteil jedoch nicht in einem Geldbetrag ausgedrückt, sondern die Aktienurkunden lauten auf eine bestimmte Stückzahl von Aktien, beispielsweise 10, 100 oder 1.000 Stück Aktien. Die Beteiligungsquote jedes einzelnen Aktionärs und damit auch der Umfang seiner Rechte ergeben sich aus dem Verhältnis der von ihm gehaltenen Aktien zu der insgesamt ausgegebenen Aktienstückzahl.

Als Einsteiger solltest du wissen, dass Nennwertaktien und Stückaktien lediglich alternative Möglichkeiten darstellen, das Beteiligungsverhältnis am Grundkapital der Gesellschaft auszudrücken. Beschließt die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft den Wechsel von der einen zur anderen Aktienvariante, ergeben sich wirtschaftlich und wertmäßig keine Unterschiede, solange die in der Satzung festgelegte Stückzahl der ausgegebenen Aktien und das grundkapital unverändert bleibt. Für deine Vermögensanlage ist es jedoch unerheblich, ob es sich um eine Nennwertaktie oder eine Stückaktie handelt. Der Kurs steht damit in keinem Zusammenhang und weicht auch regelmäßig vom Nennwert ab. Der Kurswert einer Aktie bildet sich durch Angebot und Nachfrage an der Börse und repräsentiert auch die Wertzuwächse und einbußen im Vermögen einer Aktiengesellschaft.


Die Erträge von Aktien

Einsteiger sind sich oft nicht sicher, welche Art von Erträgen Aktien bieten und vergleichen sie oft mit Zins-Anlagen. Das stimmt nicht ganz. Aktien bieten dir als Anleger zwei Ertragsquellen: Zum einen Dividendenausschüttungen, also Gewinnbeteiligung am wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft und zum anderen Kursgewinne. Die Aktie ist allerdings ein Risikopapier und es werden weder Kursgewinne noch Dividendenausschüttungen garantiert. Das wissen die meisten Einsteiger nicht. Du bist Mitunternehmer mit allen Rechten, Pflichten und Risiken, die ein Unternehmer eingehen muss.


Deine Rechte als Aktionär

Als Einsteiger musst du auch wissen, dass die Beteiligung an einer Aktiengesellschaft dir verschiedene Rechte einräumt. Die Rechte eines Aktionärs ergeben sich in Deutschland zum einen aus dem Aktiengesetz und zum anderen aus der Satzung der jeweiligen Gesellschaft. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Vermögensrechte und Verwaltungsrechte. Für Einsteiger ist es wichtig, diese Rechte zu kennen. Sie beinhalten im Einzelnen folgendes:

Vermögensrechte
Vermögensrechte sind die mit einer Aktie verbundenen Rechte auf Anteile am Gesellschaftsvermögen. Das wiederum sind…

Anspruch auf Dividende
Die Dividende, also die jährliche Ausschüttung der Gewinne pro Aktie, wird in Euro pro Stück ausgedrückt. Anders als der Zins einer Anleihe ist die Dividende vom wirtschaftlichen Ergebnis der Gesellschaft abhängig. Die Hauptversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Aktiengesetzes und der Satzung über die Verwendung der Gewinne. Der Anteil des einzelnen Aktionärs am Gewinn richtet sich nach seinem Anteil am Gesellschaftskapital.

Bezugsrecht
Das Bezugsrecht bei Aktien ist ein Recht, das dem Aktionär zusteht, bei einer Kapitalerhöhung einen Teil der neuen Aktien zu beziehen, der seinem Anteil am bisherigen Grundkapital entspricht. für die Ausübung des Bezugsrechtes wird normalerweise eine Frist von zwei Wochen bestimmt. Während dieser Frist ist das Bezugsrecht selbstständig an der Börse handelbar. Das wissen viele Einsteiger nicht. Bezugsrechte können in speziellen Fällen aus dem Recht gewähren, Schuldverschreibungen der Gesellschaft mit einem Optionsrecht auf Aktien bzw. Wandlungsrecht in Aktien zu beziehen. Zweck dieses Bezugsrechts ist es, bei einer Kapitalerhöhung die bestehenden Stimmrechtsverhältnisse zu wahren und möglichen Vermögensnachteilen der Altaktionäre entgegenzuwirken bzw. diese auszugleichen.

Anspruch auf Zusatz- oder Berichtigungsaktien
Zusatz- oder Berichtigungsaktion, die gerade Einsteiger oft fälschlicherweise auch als Gratisaktien bezeichnen, werden von einer Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre ausgegeben, wenn diese eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln durchführt. In diesem Fall erhöht das Unternehmen sein Aktienkapital aus eigenen Rücklagen, ohne dass die Aktionäre zusätzliche Bareinlagen leisten. Der Börsenwert, also der Gesamtwert des Unternehmens verändert sich dadurch nicht. Er verteilt sich lediglich auf eine größere Anzahl von Aktien. Als Aktionär enthältst du entsprechend deiner bisherigen Beteiligung am Unternehmen zusätzliche Aktien zugeteilt. Der Aktienkurs ermäßigt sich entsprechend dem Zuteilungsverhältnis. Die Höhe deines Vermögens ändert sich jedoch nicht. Wenn es aufgrund des Zuteilungsverhältnisses und deines bisherigen Aktienbestandes nicht nur ganze Berichtigungsaktien entstehen, kommt es zu sogenannten Teilrechten. Solche Teilrechte kannst Sie natürlich verkaufen oder mittels Zukauf weiterer Teilrechte zu ganzen Aktien aufrunden.

Verwaltungsrechte
Als Aktionär bist du zwar an einem Unternehmen der Wirtschaft beteiligt, aber du hast deswegen noch keine Geschäftsführungsbefugnisse. Einsteiger sollten auch wissen, dass mit Aktien so genannte Verwaltungsrechte verbunden sind, die Ihnen die Wahrnehmung Ihrer Interessen als Anteilseigner ermöglichen sollen. Das wären…

Aktien verbriefen das Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung Die Hauptversammlung ist die Versammlung aller Aktionäre und findet in der Regel einmal im Jahr statt. Ihre Aufgabe ist die Beschlussfassung in allen von Gesetz und Satzung bestimmten Fällen, beispielsweise über die Verwendung des Gewinns, Kapitalerhöhungen, Satzungsänderungen und über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Im Normalfall werden Sie jeweils von Ihrer depotführenden Bank über die Details der Hauptversammlung „Ihrer“ Aktiengesellschaft(en) informiert. Als Einsteiger empfehle ich dir wärmstens, einmal eine Hauptversammlung zu besuchen.

Das Auskunftsrecht
Als Aktionär hast du in der Hauptversammlung das Recht, Auskunft über rechtliche und geschäftliche Angelegenheiten der Gesellschaft zu bekommen. Einsteiger haben meist großen Respekt vor den Vorständen ihrer Aktiengesellschaft und trauen sich meist keine Fragen zu stellen. Der Vorstand ist dir gegenüber rechenschaftspflichtig, soweit die Auskunft zur sachlichen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Diese Rechenschaft muss gewissenhaft und wahrheitsgetreu erfolgen. In bestimmten Fällen, beispielsweise betrieblichen Internas, kann sich der Vorstand aber ein Auskunftsverweigerungsrecht vorbehalten.

Dein Stimmrecht
Das wichtigste Verwaltungsrecht eines Aktionärs ist das Stimmrecht, das dir eine Beteiligung an den Beschlussfassungen der Hauptversammlung einräumt. Normalerweise gilt die Regel, dass jeder Aktionär pro Aktie eine Stimme abgeben darf. Das solltest du auch als Einsteiger unbedingt wahrnehmen. Die stimmberechtigten Aktien werden als Stammaktien bezeichnet. Aktien ohne oder nur mit eingeschränktem Stimmrecht nennt man Vorzugsaktien. Der Nachteil des fehlenden Stimmrechts wird im Allgemeinen durch eine höhere Dividende ausgeglichen.


Arten von Aktien
Nicht alle Aktien sind gleich! Die meisten Einsteiger wissen das gar nicht. Es bestehen Gestaltungsmöglichkeiten für die emittierende Gesellschaft vor allem hinsichtlich der Übertragbarkeit sowie hinsichtlich der Einräumung von Rechten.

Übertragbarkeit

Die Ausgestaltung hinsichtlich der Übertragbarkeit bestimmt die Möglichkeit der Eigentumsübertragung an der Aktie und schränkt die jederzeitige freie Handelbarkeit dieses Wertpapiers ein. So lauten die so genannten Inhaberaktien nicht auf einen bestimmten Namen, sondern auf den jeweiligen Inhaber. Für Einsteiger ist es wichtig zu wissen, dass bei diesen Inhaberaktien ein Eigentumswechsel ohne besondere Formalitäten möglich ist. Das Aktiengesetz sieht eine Inhaberaktie als Normalfall vor und deshalb werden die meisten Aktien deutscher Aktiengesellschaften regelmäßig als Inhaberaktien emittiert. Namensaktien hingegen lauten auf den Namen einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person. Der Eigentümer der Aktie wird in das Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen, so dass dem Unternehmen der Kreis der Aktionäre namentlich bekannt ist. In Deutschland müssen Aktien dann als Namensaktion ausgegeben werden, wenn der Nennbetrag nicht voll eingezahlt ist. Die Mindesteinzahlungsquote liegt bei 25 Prozent. Weitere Teilzahlungen können von der Gesellschaft beschlossen werden.

Gewährung von Rechten

Die Aktien einer Gesellschaft sind nicht immer gleichgestellt. Auch das wissen viele Einsteiger nicht. Sie können verschiedene Rechte gewähren, vor allem bei der Gewinnverteilung. So sind die Stammaktien der Normaltyp einer Aktie und gewähren dem Aktionär die gesetzlichen und satzungsmäßigen Rechte. Demgegenüber sind Vorzugsaktien mit bestimmten Vorrechten ausgestattet, vor allem hinsichtlich der Verteilung des Gewinns. Vorzugsaktien können mit oder ohne Stimmrecht ausgegeben werden. Ohne Stimmrecht sind sie der Regelfall und diesen in dieser Form in erster Linie der Beschaffung von Eigenkapital, ohne das sich die Stimmrechtsverhältnisse in der Hauptversammlung ändern.