Die gesetzliche Rentenversicherung

Jeder Deutsche weiß, worum es sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung handelt. Und dennoch sind die Details dieser wichtigen Säule der Altersvorsorge nicht allen bekannt. In diesem Artikel erfahrt ihr kurz und knapp die wichtigsten Eckpunkte der gesetzlichen Rentenversicherung, sowie wichtige, weiterführende Links

Die gesetzliche Rentenversicherung ist noch immer der Eckpfeiler der Altersvorsorge in Deutschland. An dieser Stelle möchte ich eines ganz klar zum Ausdruck bringen: Die gesetzliche Rentenversicherung ist keine Versicherung! Man hört immer wieder den Spruch „Wenn man ein Leben lang einzahlt, bekommt man später auch etwas heraus.“ Das ist faktisch falsch! Denn die gesetzliche Rentenversicherung beruht auf einem Generationenvertrag. Die ‚Jungen’ finanzieren den Ruhestand der ‚Alten’. Alles was ihr euch durch eure Beitragszahlung schafft, ist ein Anspruch auf eine Zahlung! Nicht mehr und auch nicht weniger!


Die Altersrente

Die Altersrente ist im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung für die Mehrzahl der Bevölkerung in Deutschland die wichtigste und in den überwiegenden Fällen leider auch die einzige Quelle zur Deckung des Rentenbedarfs. Deshalb ist diese Rente bei der privaten Altersvorsorge prinzipiell auch die wichtigste. Die Altersrente hat in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Lohn- bzw. Einkommensersatzfunktion und soll Einkommensverluste, die durch altersbedingte Aufgabe der Erwerbstätigkeit entstehen, zum größten Teil kompensieren.

Die reguläre Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung steht fast jedem zu, der gearbeitet oder Kinder großgezogen hat. Das grundsätzliche Rentenalter für eine Altersrente steigt seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre an. Wer ganz besondere versicherungsrechtliche oder persönliche Voraussetzungen erfüllt, der kann auch früher in Rente gehen. Häufig kommt es dann aber zu einer prozentualen Kürzung der Rente. Die Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung werden wie folgt geleistet:
 Regelaltersrente
 Altersrente für langjährige Versicherte
 Altersrente für schwerbehinderte Menschen
 Renten für Hinterbliebene
 Erwerbsminderungsrenten
 Grundsicherung


Die Regelaltersrente

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Regelaltersrente sind:
 Vollendung des 65. bis 67. Lebensjahres.
 Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren. Zu dieser Wartezeit zählen die Beitragszeiten und die Ersatzzeiten

Weitere Anspruchsvoraussetzungen sind für diese Rentenart nicht zu erfüllen.

Wollt ihr euren individuellen Rentenbeginn und die zu erwartende Rentenhöhe ausrechen? Dann empfehle ich euch den ‚Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner’ der Deutschen Rentenversicherung. Ihr findet ihn unter folgendem Link… https://lmy.de/qNAYuKJr


Altersrente für langjährig Versicherte

Langjährig Versicherte und besonders langjährig Versicherte haben einen Anspruch auf diese Altersrente. Dafür benötigt ihr mindestens 35 Versicherungsjahre und bei besonders langjährig Versicherten 45 Jahre. Mit welchem Alter ihr genau in Rente gehen könnt, hängt von eurem Geburtsjahr ab.

Diese beiden Rentenarten haben unterschiedliche Voraussetzungen. Detaillierte Informationen dazu findet ihr unter folgendem Link… https://lmy.de/HmVFUOuR


Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Wer 1964 oder später geboren ist, kann mit 65 Jahren ohne Abschläge oder ab dem 62. Lebensjahr mit Abschlägen in Rente gehen. Für Erwerbstätige, die zwischen 1952 und 1963 geboren sind, erhöht sich die Altersgrenze für eine Rente ohne Abschläge stufenweise von 63 auf 65 Jahre. Parallel dazu steigt die Altersgrenze für die Rente mit Abschlägen von 60 auf 62 Jahre. Jeder Monat eines vorzeitigen Rentenbeginns wird mit 0.3 Prozent von den Rentenbezügen abgezogen. Daraus kann sich ein maximaler Abschlag von 10,8 Prozent ergeben. Der Abzug von der Rente bleibt auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen.

Hier empfehle ich euch die Internet-Seiten der Deutschen Rentenversicherung (https://www.deutsche-rentenversicherung.de). Dort findet ihr einen Rechner, mit dem ihr eure individuellen Voraussetzungen errechnen könnt.

Wann gilt man als schwerbehindert?

Für die Feststellung einer Schwerbehinderung muss mindestens ein Grad von 50 Prozent der Behinderung vorliegen. Ob nun eine Schwerbehinderung festgestellt wird oder nicht, entscheidet das Versorgungsamt. Als Nachweis dient zum Beispiel ein Schwerbehindertenausweis.

Die Schwerbehinderung muss stets zum Rentenbeginn vorliegen. Fällt dieser später eventuell weg, hat das auf euren Rentenanspruch keine Auswirkungen.


Rente für Hinterbliebene

Der Tod des Ehe-/Lebenspartners bzw. das Ableben der Eltern hat für viele Hinterbliebene oftmals schwerwiegende, die Existenz bedrohende Folgen. Hier schützt euch die gesetzliche Rentenversicherung und hält verschiedene Formen für die finanzielle Versorgung der Hinterbliebenen bereit:

Verstirbt eine Ehepartnerin/Lebenspartnerin oder ein Ehepartner/Lebenspartner, kann ein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente bestehen Minderjährige, die sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden und einen oder beide Elternteile verlieren, können einen Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente von der gesetzlichen Rentenversicherung haben Für Geschiedene, die ein minderjähriges Kind erziehen, hält die gesetzliche Rentenversicherung beim Ableben des Ex-Partners eine so genannte Erziehungsrente bereit. Dieser Anspruch besteht auch für verwitwete Ehe- und Lebenspartner mit Rentensplitting.

Heiratet eine Witwe oder ein Witwer erneut, dann fällt der Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente weg. Dafür ergibt sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung aber eine Anspruch auf eine Rentenabfindung als ‚Startkapital’.

Für dieses umfangreiche Thema empfehle ich euch auch die Internet-Seiten der Deutschen Rentenversicherung (https://www.deutsche-rentenversicherung.de). Dort sind alle Varianten der Hinterbliebenenversorgung sehr detailliert und ausführlich beschrieben.


Erwerbsminderungsrente

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, da Renten-Eintrittsalter aber noch nicht erreicht hat, hat bei der gesetzlichen Rentenversicherung einen Anspruch auf eine so genannte Erwerbsminderungsrente. Weitere Informationen zu diesem umfangreichen Themenkomplex findet ihr unter folgendem Link… https://lmy.de/ykatMVpZ


Grundsicherung

Wenn eure Einkünfte im Alter oder auch bei Arbeitsunfähigkeit nicht ausreichen sollten, dann hält die gesetzliche Rentenversicherung die so genannte Grundrente bereit. Diese Grundsicherung enthält alle Leistungen, die jedem Bürger nach dem Sozialhilferecht zustehen. Im Gegensatz zum Bürgergeld oder der Sozialhilfe wird hier erst dann auf das Einkommen der Kinder zugegriffen, wenn dieses über 100.000 Euro im Jahr liegt.

Wer hat Anspruch auf die Grundsicherung?

Anspruch auf eine Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung hat jeder bedürftige Bürger, wenn er entweder die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat, oder dauerhaft erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt ist. Und er muss in Deutschland wohnen. Eine einfache Faustregel für den Anspruch auf Grundsicherung ist: Liegt das gesamte Einkommen unter 924 Euro sollte man prüfen, ob ein Anspruch auf Grundsicherung besteht.

Weitere Informationen zu diesem wichtigen Thema der gesetzlichen Rentenversicherung findet ihr unter folgendem Link… https://lmy.de/GixKfTpC

Mein Tipp:
Wenn ihr euch detailliert über alle Möglichkeiten informieren wollt, die euch die gesetzliche Rentenversicherung bietet, dann schaut euch auf den Internet-Seiten der Deutschen Rentenversicherung um. Ihr findet sie unter… https://www.deutsche- rentenversicherung.de