Börsenhandel - Das sollest du wissen!

Börsenhandel ist trendy! Eine Menge Trader sorgen dafür, dass der Handel an der Börse boomt. Leider kennen viel zu wenige die Basics dieses Geschäfts. Einige wichtige Punkte, die du kennen solltest, verrate ich dir in diesem Artikel

Der Börsenhandel hat sich in den letzten Jahren zu einem regelrechten Volkssport entwickelt. Millionen von Teilnehmern handeln täglich an den verschiedenen Börsen dieser Welt Anlageprodukte. Das ist die gute Nachricht: Der Handel an der Börse, mit Aktien, anderen Wertpapieren, Derivaten und Hebelprodukten ermöglicht es auch kleinen und mittleren Privatanlegern, ihren Vermögensaufbau erfolgreich selbst in die Hand zu nehmen. Beim Börsenhandel verhält es sich ähnlich wie im Sport: Du solltest zumindest die Basics kennen, bevor du aktiv einsteigst. Denn ohne sie kann der Handel an der Börse auch zum Schuss werden, der nach hinten losgeht. Wenn du dich gut vorbereitest und ein bisschen ‚trainierst’, dann kannst du mit dem Börsenhandel dein Vermögens signifikant vermehren und/oder gezielt aufbauen.

Bei uns in Deutschland gibt es neben der bekannten Börse in Frankfurt am Main auch noch einige kleinere Regionalbörsen, die sich für den effizienten Börsenhandel empfehlen. Das sind alles eigenständige Börsen, die sich meistens auf bestimmte Aktienklassen spezialisiert haben. Das ist zum Beispiel der Handel mit Auslandsaktien. Die Börse Berlin hat sich beispielsweise auf den Handel mit Aktien aus osteuropäischen Ländern spezialisiert. Natürlich kannst du an den meisten dieser Börsen auch alle anderen deutschen Aktien erwerben. Regionalbörsen haben den Anlagetrend Börsenhandel ebenfalls für sich entdeckt und locken aber mit dem Handel von Aktien im variablen Markt auch bei kleinen Aufträgen. Regionalbörsen gibt es in Düsseldorf, München, Berlin, Bremen, Hamburg, Hannover und Stuttgart.


Der Graue Markt

Der telefonische Börsenhandel wird als Grauer Markt bezeichnet. Man spricht auch vom ‚Telefonhandel’, obwohl hier kein wirklicher Handel mit Wertpapieren stattfindet. Vielmehr erfolgt nur eine „Vermittlung“ von Kauf- und Verkaufaufträgen. Es handelt also gar nicht um echten Börsenhandel, da der Handel nicht an einer Börse stattfindet. Der Graue Markt ist ein Segment für risikobehaftete Aktien. Gerade bei Neuemissionen stehen Anleger oft Schlange. Am Grauen Markt können Anleger schon im Vorfeld Aktien kaufen, die noch gar nicht emittiert sind.


Der Freiverkehr im Börsenhandel

Der Freiverkehr ist ein weiteres Segment im Börsenhandel, an dem Aktien mit kleinen oder geringen Umsätzen gehandelt werden. Das sind hauptsächlich ausländische Aktien auf Euro-Basis. Kauf und Verkauf von Aktien unterliegen hier nicht den strengen Vorschriften des amtlichen Handels.


Der geregelte Markt im Börsenhandel

Am geregelten Markt werden Aktien gehandelt, welche die strengen Kriterien für den amtlichen Handel nicht erfüllen. Es handelt sich dabei meist um Aktien, bei denen täglich nur wenige Stück ge- bzw. verkauft werden und somit der Börsenumsatz relativ schwach ist. Es handelt sich dabei aber nicht zwingend um kleine Unternehmen. Die Tatsache des schwachen Umsatzes beruft meistens auf der Aktionärsstruktur.


Amtlicher Handel

Vom so genannten ‚Amtlichen Handel’ wird immer wieder gesprochen, wenn es um Themen rund um den Börsenhandel geht. Er ist das anspruchsvollste Segment an der der Deutschen Börse. Hier dürfen nur bestimmte Aktien notieren, die sich strengen Regeln unterwerfen und beispielsweise folgende Kriterien erfüllen:

– Die Unternehmen (Aktiengesellschaften) verpflichten sich, jährlich in einem Börsenpflichtblatt ihren Jahresabschluss mit der Bilanz und der G & V – Rechnung zu veröffentlichen.
– Die Unternehmen verpflichten sich auch, mindestens einen Zwischenbericht alles sechs Monate zu veröffentlichen.

Am amtlichen Handel werden in der Regel alle Standardwerte, die an der Börse gehandelt werden, notiert.


Der Kassahandel

Der Begriff „Kassahandel“ begegnet dir immer wieder, wenn du einschlägige Finanznachrichten über den Börsenhandel verfolgst oder in entsprechenden Zeitungen liest. Was bedeutet nun Kassahandel?


Der Kassahandel ist der börsenmäßige Handel, bei dem die Erfüllung der Geschäfte unmittelbar nach ihrem Abschluss zu erfolgen hat.

„Unmittelbar“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die getätigten Kassageschäfte im Börsenhandel in der Regel am zweiten Tag nach dem Geschäftsabschluss durch Zahlung und Lieferung erfüllt werden müssen. Das Gegenteil vom Kassahandel ist der Terminhandel. Beim Handel von Futures und Optionen an einer Börse findet die Erfüllung der Geschäfte erst zu einem späteren Zeitpunkt statt. Der Kassahandel findet an den deutschen Wertpapierbörsen entweder an der Präsenzbörse oder im elektronischen Handelssystem XETRA statt.


Die Präsenzbörse

Die Teilnehmer am Börsenhandel (Händler und Makler) sind auf dem Börsenparkett präsent. Die Preisfeststellung beim Handel an der Börse erfolgt durch die Skontoführenden Makler (amtliche oder freie Makler), die jeweils für eine bestimmte Gruppe von Wertpapieren zuständig sind. Der Makler ist nach § 29 Börsengesetz beauftragt, den Preis festzusetzen, welcher der reellen Geschäftslage im Börsenhandel entspricht. Er muss auch den Kurs ermitteln, zu dem der größtmögliche Umsatz zustande kommt. Die Preisnotierungen beim Handel an der Börse können auf zwei Wegen erfolgen:

– Einheitskurse
Die Kursnotierung beim Börsenhandel findet an jedem Börsentag einmal zu einem bestimmten Zeitpunkt statt. Alle pünktlich vorliegenden Aufträge müssen dabei berücksichtigt werden. Dabei können auch Aufträge, die über kleine Stückzahlen bzw. über die kleinste handelbare Einheit lauten, ausgeführt werden. Zusätzlich zum Meistausführungsprinzip besteht im Amtlichen Handel an der Börse ein Anspruch auf Ausführung

Die zum Einheitspreis limitieren Kauf- oder Verkaufsaufträge müssen wenigstens zum Teil ausgeführt werden können.

– Variable Notierungen im Börsenhandel
Im variablen Handel an der Börse werden nur Aufträge ausgeführt, die ein bestimmtes Handelsvolumen erreichen. Kursnotierungen finden fortlaufend während der gesamten Handelszeit statt.
Vor der Feststellung der variablen Preise gibt der Makler an der Börse eine Spanne bekannt, innerhalb welcher die Preisfeststellung erfolgen soll. Diese Spanne ergibt sich im Börsenhandel aus den bereits vorliegenden Kauf- und Verkaufsorders. Ist dies aufgrund der Auftragslage einmal nicht möglich, wird eine unverbindliche Taxe genannt. Der erste festgestellte Kurs wird als Eröffnungspreis bezeichnet. Während der Börsenzeit kann sich für jedes Geschäft ein anderer Kurs ergeben. Der zuletzt gehandelte Preis bildet im Börsenhandel den Schlusspreis.
Plus- bzw. Minusankündigungen erfolgen beim Handel an der Börse durch den Makler, wenn der aufgrund der Auftragslage sich neu ergebenden Preis erheblich von dem zuletzt notierten Preis oder der zuletzt angegebenen Taxe abweicht. Die Ankündigungen werden dem Markt vor der neuen Preisfeststellung angezeigt, damit innerhalb einer angemessenen Frist weitere Aufträge erteilt oder Aufträge gestrichen werden können.