Venture Capital und Private Equity: Beteiligungskapital und Risiko

Venture Capital und Private Equity sind eine sehr gute Alternative zu traditionellen Anlagemedien. Doch sie bergen auch Risiken in sich, die Anleger kennen sollten. In diesem Artikel geht es um das Risiko bei Beteiligungskapital

Kritiker von Beteiligungskapital verweisen immer wieder auf die „erhöhten Risiken“ von Venture Capital und Private Equity im Vergleich zu traditionellen Medien. Hier muss der Vergleich sorgfältig angestellt werden und soll im Folgenden zunächst an der Alternative Aktienanlage verdeutlicht werden. Ein alter Grundsatz besagt, dass eine erhöhte Rendite immer auch mit einem erhöhten Risiko einhergeht. Das stimmt natürlich wiederum nur bedingt. Im Vergleich zu Standartwerten kann die Beteiligung an einem jungen und wachstumsorientierten Unternehmen, das sich womöglich noch in der Gründungsphase befindet sicherlich höher sein. Allerdings wird das junge Unternehmen im Vergleich zur Blue Chip Aktiengesellschaft wahrscheinlich aber sehr viel schneller wachsen. Bei diesem Vergleich muss man der Fairness halber eingestehen, dass Beteiligungskapital auf Basis von Venture Capital mit einem höheren Risiko behaftet ist.

Nimmt man eine Aktie eines mittelständischen Unternehmens, das zum Beispiel am Neuen Markt notiert ist und vergleicht das Engagement mit einer direkten Beteiligung an einem noch nicht an der Börse notierten mittelständischen Unternehmen auf Basis von Private Equity, dann sieht die Rechnung gleich ganz anders aus. Beiden Unternehmen kann man prinzipiell die gleichen Wachstumsperspektiven zuordnen, wobei hier die direkte Beteiligung in Sachen Risiko einen Vorsprung hat. Bei den direkten Beteiligungen auf Basis von Venture Capital und Private Equity fällt der Risikofaktor der Kursentwicklung an der Börse weg.


Diversifikation gelt auch für Beteiligungskapital

Direkte Beteiligungen spiegeln den direkten Unternehmenserfolg wieder und sind kursneutral. Sie entwickeln sich sehr viel moderater, als börsennotierte Aktien. Wie bei jedem anderen Anlagemedium auch, gilt auch bei Beteiligungskapital der Risikostreuung wichtiges Augenmerk. So wie ein vernünftiger Aktienanleger zunächst einmal die zur Auswahl stehenden Aktien genau analysieren und dann ein mehr oder weniger diversifiziertes Portfolio aufbauen sollte, so muss auch der Investor in Venture Capital und Private Equity zunächst die in Frage kommenden Unternehmen analysieren und dann diversifiziert anlegen.

Eine breite Diversifikation ist bei der direkten Aktienanlage zwar einfacher, weil die Aktien ganz einfach in kleineren Stücken erhältlich sind, als direkte Beteiligungen. Allerdings sollte auch der Aktienanleger nur dann direkt investieren, wenn er die dafür notwendigen Voraussetzungen mitbringt. Andernfalls ist dem direkten Engagement eine Anlage in einem guten Aktien-Investmentfonds vorzuziehen. Dem an Venture Capital und Private Equity interessierten Investor bieten sich prinzipiell die gleichen Möglichkeiten. Hier kommt es also in erster Linie auf die Auswahl des zu belegenden Fonds an und man kann festhalten, dass sich die Anlage in Venture Capital und Private Equity im Hinblick auf das Risiko nicht nennenswert unterscheiden.

Beteiligungskapital hat spezielle Risiken

Beteiligungskapital ein paar besondere oder auch typische Risiken. Grundsätzlich gilt, dass es sich bei der Anlage in Produktivkapital, also der Beteiligung an Wirtschaftsunternehmen um eben unternehmerische Beteiligungen handelt, die auch ein unternehmerisches Risiko für den Anleger beinhalten. Für diejenigen Anleger, die dieses Risiko nicht eingehen möchten, sollten sowohl Aktien als auch Beteiligungskapital meiden. Für sie hält der Kapitalmarkt viele gute Alternativen bereit, die eine notwendige Sicherheit für das eingesetzte Kapital bieten. Kapitalinvestitionen in Unternehmensbeteiligungen und auch in Venture Capital und Private Equity – Fonds – vor allem in verschiedene in- und ausländische Beteiligungsprogramme sind sicherlich mit besonderen Chancen, aber eben auch Risiken verbunden. Es muss also vorausgesetzt werden, dass zukünftige Anleger in diesem Segment durch ihre eigene wirtschaftliche Erfahrung alle vorhersehbaren Risiken auch beurteilen und im Rahmen ihrer Investitionsentscheidung berücksichtigen können.


Schauen wir uns die Risiken bei Beteiligungskapital an:

 Unternehmerisches Risiko
Die Geschäftsführungen der Fonds, die in Beteiligungskapital investieren, werden sicherlich bei allen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Aufbau und der Verwaltung des Portfolios die erforderliche Sorgfalt anwenden, um die Gesamtziele ihrer jeweiligen Angebote schon in eigenem Interesse zu erreichen. Allerdings kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die jeweiligen Beteiligungen wie erwartet entwickeln werden. Auch Totalverluste des eingesetzten Kapitals können von niemandem ausgeschlossen werden. Die Verlustrisiken werden allerdings durch Dachfondskonzepte mit oder ohne Garantie entweder eingeschränkt oder bis zum Erhalt des eingesetzten Kapitals (Garantiefonds) beschränkt.

 Das Risiko in der Investitionsphase
Während der Investitionsphase bzw. bis zur ersten Realisierung von Beteiligungen, wird die Ertragslage der Investoren und/oder der Venture Capital- und Private Equitiy – Fonds durch einmalige sowie laufende Kosten belastet werden. Dementsprechend ist auch der Ausweis von anfänglichen negativen Ergebnissen unvermeidlich und sollte von jedem Anleger kalkuliert werden.

 Wechselkursrisiko
Manche private Investoren und Venture Capital- und Private Equitiy – Fonds beabsichtigen, ihr Kapital international und damit auch außerhalb des Euro-Rahmens anzulegen. Veränderungen von Wechselkursen anderer Währungen zum Euro können daher auch zu Verlusten führen. Es können natürlich auch negative Auswirkungen zum Beispiel aus Beschränkungen des internationalen Kapitalverkehrs nicht völlig ausgeschlossen werden.

 Portfoliorisiken
Bei den zukünftigen Portfoliounternehmen, die im Rahmen einer Beteiligungsstrategie erworben werden, wird es sich in der Regel nicht oder noch nicht börsennotierte Unternehmen handeln, die sich teilweise noch in einer frühen Phase der Entwicklung befinden. Insbesondere Probleme der Geschäftsführung und/oder Probleme technischer oder operativer Art können dazu führen, dass die Investitionen in einzelne Portfoliounternehmen, teilweise oder auch vollständig abzuschreiben sind. Ein daraus resultierender Verlust wirkt sich steuerlich jedoch nicht aus.

 Liquiditätsrisiko bei Beteiligungskapital

Die Umwandlung in Bargeld von Beteiligungen oder Fondsanteilen (Kommanditanteile/Anteile an einer GmbH) wird rechtlich und wirtschaftlich stark eingeschränkt sein. Rechtliche Beschränkungen ergeben sich meist aus den Gesamtvertragswerken, insbesondere den jeweiligen Gesellschaftsverträgen oder Beteiligungsvereinbarungen. Da diese Anteile konzeptionsgemäß nicht öffentlich gehandelt werden (mit Ausnahme von börsennotierten Aktien) und demzufolge während der Dauer des gesamten Beteiligungsprogramms in der Regel nur mit Preisabschlägen veräußert werden können, sollte immer von einer langfristigen Kapitalbindung und absolut eingeschränkter Liquidität der Beteiligungsanlage ausgegangen werden.


 Beteiligungskapital ist besonders anfällig für Gesetzesänderungen
Zukünftige Änderungen der Gesetze, aber auch Änderungen der Auslegung, Anwendung oder Handhabung bestehender Gesetze können für Beteiligungsinvestoren, sowohl für direkt investierende als auch Fondszeichner negative Auswirkungen rechtlicher und steuerlicher Art haben.

 Eingeschränkte Einflussnahme
Da Beteiligungsinvestoren und Venture Capital- und Private Equitiy – Fonds konzeptionsgemäß an verschiedenen Portfoliounternehmen und Beteiligungsprogrammen nur Minderheitspositionen erwerben, werden in der Regel ihre Möglichkeiten der Einflussnahme ausschließlich auf die Wahrnehmung vertraglicher oder gesetzlicher Gesellschafterrechte beschränkt sein. So können diese zum Beispiel bei Gesellschafterversammlungen überstimmt werden.


In beiden Fällen, bei Aktien als auch bei Beteiligungskapital profitiert der Anleger vom wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen! Man sollte deshalb bei Beteiligunskapital unter dem Vorzeichen von Venture Capital und Private Equity nicht unbedingt nur von einer Alternative zum traditionellen Börsenengagement auf Basis von Aktien sprechen. Venture Capital und Private Equity sind mehr als eine sinnvolle, notwendige und gleichberechtigte Ergänzung zum Aktienengagement in einem modernen Vermögensportfolio zu sehen.