So könnt ihr euren Rentenbedarf berechnen

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Wie viel Rente braucht der Mensch? Eine Altersvorsorge ist nur dann effizient, wenn sie sich am Bedarf der zu versorgenden Person orientiert. Dazu muss man auch kein Mathe-Genie sein. In diesem Artikel zeige ich euch, wie ihr eueren individuellen Rentenbedarf selbst errechnen könnt.

Wenn es ums Berechnen des Rentenbedarfs im Alter geht, stehen Vermögens-, Versicherungs- und Bankberater schnell auf der Matte. Sie berechnen einen Rentenbedarf, der natürlich darauf hinausläuft, dass ihr eines der Produkte des Vertreters „kaufen“ oder „abschließen“ sollt. Das ist sicher ganz legitim, aber für euren individuellen Rentenbedarf nicht unbedingt brauchbar. Um den Bedarf zu berechnen, bedient man sich einer einfachen Faustformel, wie zum Beispiel:

Rentenbedarf = heutiges Nettogehalt x Aufzinsungsfaktor x Rentenbedarfsfaktor

Als Aufzinsungsfaktor wird z. B. die langfristige Inflationsrate zur Hochrechnung benutzt. Der Rentenbedarfsfaktor wird in der Praxis häufig mit 0,7 (= 70 Prozent) angesetzt. Er lehnt sich also an das Eckrentenniveau an.

Beispiel einer stark pauschalierten Bedarfsermittlung: Ein 40jähriger Mann bezieht heute ein Nettogehalt von 3.000 € und möchte seinen Rentenbedarf nach der obigen Formel auf Basis seines Rentenalters 65 errechnen. Zum Berechnen setzt er den Aufzinsungsfaktor mit 2 Prozent und den Rentenbedarfsfaktor mit 70 Prozent an. Sein auf dieser Basis ermittelter Rentenbedarf beträgt:

3.000 € x (1 + 0,02)25 x 0,7 = 3.445 €

Dies ist aber wie gesagt nur eine ganz grobe Faustformel und sollte auch als solche angewendet werden. Sehr viel detaillierter ist natürlich eine möglichst exakte Bedarfsanalyse, die aber auch sehr viel umfangreicher durchgeführt werden muss. Dazu erfolgt die Ermittlung auf Basis der voraussichtlichen Belastungen in der Rentenphase, denn die gilt es schließlich im Alter auch abzudecken. Das Ziel der Analyse ist daher eine möglichst genaue Prognose zukünftiger Belastungen.

Schritt 1: Analyse um den Rentenbedarf zu errechnen

Zunächst wird das heute verfügbare Einkommen (Nettoeinkommen aus allen vorhandenen Einkommensquellen nach Abzug aller Beiträge) in drei Positionen eingeteilt.

  1. Aufwendungen, die heute vorhanden sind, im Ruhestand jedoch nicht mehr Das sind zum Beispiel Beiträge zu Lebens-, Renten- und Individualversicherungen, langfristigem Sparen, Kosten der Berufsausübung, Aufwendungen für Kinder, Kapitaldienste, Mietaufwand etc. Beiträge zur Sozial- und Rentenversicherung dürfen nicht mehr mit aufgeführt werden, da sie ja bereits beim Nettogehalt abgezogen sind.
  2. Aufwendungen, die heute vorhanden sind und im Ruhestand und die sich im Zeitablauf parallel zur Inflationsrate entwickeln. Zum Beispiel Aufwendungen aufgrund der Befriedigung von Grundbedürfnissen, wie z.B. Ernährung, Kranken-, Haftpflicht und Rechtsschutzversicherung, Telefonkosten, Zeitschriften etc.
  3. Aufwendungen, die heute vorhanden sind und im Ruhestand und die sich im Zeitablauf mit der Karriere entwickeln Zum Beispiel Aufwendungen, die sich während der Zeit parallel zu einer überdurchschnittlichen Karriereentwicklung steigern. Z.B. für Kleidung, Fahrzeuge, Wohnen, Reisen, Kultur, Sammlungen und natürlich Hobbies etc.

Neben den heute bereits vorhandenen und aufgezinsten Positionen tritt ab Beginn des Ruhestands schließlich noch eine weitere, 4. Position hinzu. Ihr Inhalt besteht aus Aufwendungen, die heute noch nicht vorhanden sind, es jedoch im Ruhestand aller Voraussicht nah sein werden. Dies sind zum Beispiel:

Altersbedingte Mehraufwendungen
Mehraufwendungen bei Krankheit, aufgrund von Kuraufenthalten, eventuell häusliche Pflege etc.

Mehraufwendungen aufgrund des Wegfalls des Beschäftigungsverhältnisses
Aufwendungen, die bisher durch Sachbezüge aus dem Beschäftigungsverhältnis (z.B. Firmenwagen) nicht angefallen sind, jedoch durch den Wegfall des Sachbezugs ab Beginn des Ruhestands entstehen.

Aufwendungen, die durch zusätzliche Freizeit entstehen
Mehraufwendungen für vermehrte kulturelle Engagements oder Besuch von Veranstaltungen etc., Mehraufwendungen für Hobbies, Mehraufwendungen für zusätzliche Reisen etc.

In der heutigen zeit eines hohen Bildungsniveaus, steigender Ansprüche und der hoch entwickelten Kultur- und Freizeitindustrie kommt diesen Mehraufwendungen beim Berechnen des Rentenbedarfs eine hohe Bedeutung zu. Sie entwickeln sich jedoch erst mit Beginn des Ruhestands. Die Bewertung dieser Aufwendungen ist in der Praxis aber sehr schwierig, da sie heute nicht genau eingeschätzt werden können. Um euren Rentenbedarf zu berechnen, setzt für diese Aufwendungen einen Pauschalbetrag von 20 Prozent des heutigen Nettoeinkommens an. Dieser auf heutigen Verhältnissen beruhende Wert ist durch Aufzinsung mit der Inflationsrate auf den Nominalbetrag zum Beginn des Ruhestands hochzurechnen.

Die Summe der Nominalwerte aus den Positionen 2 bis 4 zu Beginn des Ruhestands ergibt den zukünftigen Rentenbedarf vor Berücksichtigung von Ertragssteuern. Zum Berechnen des exakten Rentenbedarfs reicht das noch nicht, da die Ertragssteuern nicht berücksichtigt sind. Diese können nämlich einen spürbaren Aufwandsposten ausmachen. Allerdings ist die Prognose derartiger Aufwendungen in ferner Zukunft äußerst schwierig, da sie von zahlreichen Faktoren beeinflusst wird, die man heute beim besten Willen noch nicht abschätzen kann. Dazu kommt, dass wir heute ja auch nicht wissen, wie sich die Politik entwickelt und wie die Besteuerung vollzogen wird. Es empfiehlt sich deshalb, hier wiederum einen pauschalen Steuersatz von 15 Prozent anzusetzen, wenn ihr euren Rentenbedarf berechnen wollt.

Schritt 2: Erfassung vorhandener Versorgungsquellen

Im 2. Schritt zieht ihr nun die vorhandenen Versorgungs- bzw. Einkommensquellen vom Rentenbedarf ab. Um euren Rentenbedarf möglichst genau zu berechnen, werden diese Quellen auch so genau wie möglich analysiert.

1. Leistungen aus bereits vorhandenen Versorgungs- und Einkommensquellen

Renten aus privater Rentenversicherung, Auszahlungspläne von Altersversorgungsverträgen, Pensionsfonds etc.
Den späteren voraussichtlichen Betrag können Sie von Ihrer Versicherung oder Pensionskasse erfragen. Eine Umrechnung dieses Betrages ist grundsätzlich nicht erforderlich und wird vom Rentenbedarf abgezogen. Der Gesamtbetrag besteht aus der garantierten Rente und den voraussichtlichen Überschüssen.
Betriebsrente (aus Pensionszusage oder Unter-stützungskasse)
Eine Festrente wird ohne Umrechnung vom Rentenbedarf abgezogen. Eine dynamische Rente ist auf den Beginn des Ruhestands hochzurechnen (bei Festdynamik geschieht das durch Aufzinsung), bei anderen Formen der Dynamik (z.B. Abhängigkeit von der Gehaltsentwicklung) wird der Betrag geschätzt. Sofern ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Unternehmen feststeht, ist der zeitanteilige Anspruch zu errechnen
Veräußerungs- oder Versorgungsrenten (z.B. bei Grundstücks-/Unternehmens- überschreibung)
Läuft eine solche Rente bereits, dann ist sie mit der geschätzten Inflationsrate aus den Beginn des Ruhestands hochzurechnen, sofern eine Indexklausel vereinbart ist. Ohne Indexklausel ist die heutige Rente anzusetzen. Beginnt die Rente erst in Zukunft, muss deren Höhe geschätzt werden.
Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Der heutige Anspruch muss zunächst bei der Rentenberatungsstelle erfragt werden. Dann werden die zukünftig voraussichtlich erworbenen Entgeltpunkte geschätzt. Zusätzlich muss der heutige aktuelle Rentenwert auf den Ruhestand hochgerechnet werden. Zum Schluss erfolgt ein Risikoabschlag, der die zukünftige gesetzliche Entwicklung berücksichtigt.
Mieteinkünfte
Bereits vorhandene Mieteinkünfte sind auf den Ruhestand mit der Inflationsrate hochzurechnen.
Sonstige laufende Einnahmen
Dazu gehören Zinsen, Dividenden, Fondserträge etc. Sie werden so angesetzt, wie sie heute anfallen, sofern der zugrunde liegende Kapitalstock voraussichtlich bis zum Ruhestand bestehen bleibt.

Neben diesen bereits vorhandenen Quellen mit Anspruch auf regelmäßige Einnahmen existieren meistens auch noch Ansprüche auf zukünftiges Kapital oder es sind bereits diverse Kapitalbestände bzw. vergleichbare Posten vorhanden, die beim Berechnen zu berücksichtigen sind. Sie werden natürlich auch vom Rentenbedarf im Alter abgezogen und müssen „verrentet“, das heißt in eine monatliche Leistung umgewandelt werden.

2. Kapitalbestände als bereits vorhandene Versorgungsquellen

 Nominalwerte, deren Wert zum Beginn des Ruhestands bereits jetzt feststehen. Das sind z.B. Festgelder, Bundeswertpapiere, Spar-guthaben, Festverszinsliche Wertpapiere, zum Fällig-keitstermin usw. Zum Berechnen des Rentenbedarfs wird hierbei wird der bereits heute feststehende sichere zukünftige Nominalwert herangezogen. Eine Aufzinsung auf den Beginn des Ruhestands ist nur erforderlich, wenn die zwischenzeitlichen Erträge thesauriert werden

 Nominalwerte, deren Wert zum Beginn des Ruhestands noch nicht mit Sicherheit feststeht. Das sind z.B. private Kapital-Lebensversicherungen oder kapitalisierte Direktversicherungen. Vom jeweiligen Versicherer sollten die aktuellen Informationen über die Höhe der voraussichtlichen Ablaufleistungen inkl. Überschussbeteiligung eingeholt werden.

 Substanzwerte, deren Wertentwicklung bis zum Rentenbeginn erheblichen Schwankungen unterliegt, langfristig aber entsprechende Trends aufweist spielen zum Berechnen des Rentenbedarfs auch eine wichtige Rolle. Beispiel dafür sind Investmentfonds. In sehr vielen Publikationen wird die Wertentwicklung von Investmentfonds veröffentlicht. Unterscheiden Sie dabei zwischen Performance und Rendite. Je länger der relevante Untersuchungszeitraum ist, desto eher könnt ihr den Vergangenheitswert für die Zukunft ansetzen. Die wichtigste Größe ist dabei der durchschnittliche Wertzuwachs des Fonds

 Sach- und substanzwerte, deren einzelne Wertentwicklung schwer zu prognostizieren ist, wie z.B. Immobilien, geschlossene Fonds, Aktien und Unternehmensbeteiligungen. Eine eindeutige Prognose über den Wert solcher Vermögenswerte zum Beginn des Ruhestands ist objektiv bei der Berechnung des Rentenbedarfs aber so gut wie unmöglich. Hochrechnungen auf die Zukunft stellen deshalb eher subjektive Einschätzungen dar. Bei Aktien empfiehlt es sich mit dem Werte des jeweiligen Index (DAX) zu rechnen, da dieser zumindest konstant wieder gegeben werden kann.

Verrentung der Kapitalbestände

Die Quellen 2.1. bis 2.4. müssen rechnerisch „verrentet“ werden, damit ihr den exakten Rentenbedarf so genau wie möglich berechnen könnt. Für die Verrentung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

 Verrentung ohne Kapitalverzehr
 Verrentung mit totalem Kapitalverzehr
 Verrentung mit teilweisem Kapitalverzehr
 Leibrente
 Kombination aus diesen Möglichkeiten

Fragt euren derzeitigen Berater von Bank, Versicherung oder sonstigem Finanzdienstleister, ob er euch dabei hilft, diesen wichtigen Punkt zu erledigen, damit ihr euren Rentenbedarf exakt berechnen könnt.

Schritt 3: Rentenbedarf ermitteln: Die Stunde der Wahrheit

Wenn ihr nun den analysierten Rentenbedarf im Alter von den bereits vorhandenen Versorgungsquellen abzieht, dann kommt ihr zu einer Summe. Diese hat im Idealfall ein deutliches Plus als Vorzeichen oder sie lautet Null. Null sowie Null „plux X“ wäre gerade noch akzeptabel; im schlimmsten Fall, der leider eher die Regel denn die Ausnahme ist, trägt das Ergebnis ein deutliches Minuszeichen.