Alles wird teuerer! Doch das Einkommen passt sich dem nur minimal an. Deswegen fragen immer mehr Bürger nach Wohngeld. Viele wissen aber gar nicht, dass und wie viel Anspruch sie auf diese Leistung haben. In diesem Artikel findest du die wichtigsten Facts rund ums Wohngeld.
Städte, Landkreise und Kommunen erhalten derzeit immer mehr Anfragen von Bürgern nach Wohngeld. Ob sie Anspruch darauf haben und unter welchen Voraussetzungen diese Leistung gewährt wird. Viele wissen aber gar nicht, was Wohngeld genau ist. Zunächst einmal gilt: Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete. Er ist für Personen vorgesehen, die mindestens über ein Einkommen in der Höhe des Existenzminimums verfügen. Wohngeld wird nur auf Antrag für Mieter, aber auch für Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum gewährt.
Kein Anrecht auf Gewährung von Wohngeld haben Haushalte und deren Mitglieder, die Bürgergeld und Grundsicherung im Alter beziehen, oder Zuschüsse bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem siebten Buch des Sozialgesetzbuches, Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz oder dem achten Buch des Sozialgesetzbuches (Kinder- und Jugendhilfe). Studenten, Schüler und Auszubildende, die Anspruch auf BAFöG oder Berufsausbildungshilfe haben, sind vom Anrecht auf Wohngeld ebenfalls ausgeschlossen. Gleiches gilt für alleinstehende Wehrpflichtige, die Anspruch auf Mietbeihilfe haben.
Wie hoch ist das Wohngeld?
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben. Nach der Höhe des Gesamteinkommens aller Haushaltsmitglieder und nach der Höhe der zuschussfähigen Miete. Vom Wohngeld abgezogen werden können Werbungskosten, pauschale Abzüge für Kranken- und Rentenversicherung, Steuern und teilweise auch zu leistender Unterhalt. Bei hundertprozentiger Behinderung oder bei häuslicher Pflegebedürftigkeit wird ein Freibetrag für das Wohngeld berücksichtigt.
Als Miete wird die Grundmiete zuzüglich der üblichen Betriebskosten zur Berechnung des Anspruchs auf Wohngeld angesetzt. Die Kosten für Heizung, Warmwasser, Möblierung sowie für eine Garage oder Stellplatz werden bei der Berechnung für da Wohngeld allerdings nicht berücksichtigt. Für die daraus errechnete effektive Miete gelten zudem Höchstgrenzen.
Beispiele zur Berechnung von Wohngeld
Ein Rentner (alleinstehend), der eine Bruttorente von 880 € bezieht und zum Beispiel 330 € Miete zu zahlen hat, kann monatlich 30 @ Wohngeld erhalten. Eine Rentnerehepaar mit 1150 € Gesamt-Bruttorente, das 433 € an Miete zu zahlen hat, erhält 56 € Wohngeld.
Hauhalte mit zwei Personen, die Arbeitslosengeld oder Unterhalt beziehen, können bei monatlichen Gesamtbezügen von 1100 € bei einer Miete von ebenfalls 433 € mit einem Anspruch auf Wohngeld in Höhe von 53 € rechnen.
Eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind und einem Einkommen aus Unterhalt und eventuell einem Minijob in Höhe von 1050 €, die auch 433 € Miete zahlt, erhält 69 € Wohngeld. Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern und einem Einkommen, ebenfalls aus Unterhalt und eventuell Minijob von 1350 € bekommt 93 € Wohngeld.
Haushalte, die ein geregeltes Einkommen haben, können ebenfalls ein Anrecht auf Wohngeld haben. Nehmen wir als Beispiel einen Dreipersonenhaushalt mit einem Bruttoeinkommen von 1790 Euro und einer Miete von 516 € hätte Anspruch auf 91 € Wohngeld. Mit der Änderung des Wohngeldgesetzes wurde das Wohngeld ab 2023 deutlich erhöht. Das hatte zur Folge, dass die Anträge auf Wohngeld stark zugenommen haben. Dennoch gibt es viele Haushalte in Deutschland, die einen Anspruch auf Wohngeld haben, diesen aber aus Unwissenheit nicht nutzen.
Mein Tipp: Wenn zu diesen Menschen gehörst, rate ich dir: Erkundige dich bei Wohngeldstelle deiner Gemeinde, Stadtverwaltung oder deinem Landkreis nach den Voraussetzungen für die Gewährung von Wohngeld. Und stelle einen Antrag!
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