Basisrente – Dann klappt’ s auch mit dem Ruhestand

Im Dschungel der Altersvorsorge sehen viele Sparer den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Ein Produkt sollte aber auf keinen Fall zu kurz kommen: Die BasisRente. Denn sie verbindet eine lebenslang garantierte Rente mit vielen steuerlichen Vorteilen.

Die so genannte BasisRente – oder auch Rürup-Rente genannt – sollte bei keiner Altersvorsorge fehlen, denn sie ist ein ausgesprochen attraktives Produkt. Sie bietet nicht nur eine lebenslang garantierte Rente, sondern profitiert zusätzlich von einer respektablen steuerlichen Förderung.
Die staatliche Förderung kann bei der BasisRente sehr einfach genutzt werden: In der Ansparphase werden die Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht. Die Besteuerung erfolgt erst mit der Rentenleistung und in der Regel zu einem deutlich niedrigeren Steuersatz, als während der Zeit der Erwerbstätigkeit. So kann mit der BasisRente das steuerpflichtige Einkommen bereits 2023 mit 94 Prozent der Beitragszahlungen reduziert werden. Ab 2025 sind es sogar 100 Prozent. Bei Rentenbeginn vor 2040 werden Renten nur teilweise, ab 2040 voll besteuert.

Einige Anbieter locken bei der BasisRente mit zusätzlichen Vorteilen. So können Sparer zum Beispiel individuell ein Vorsorgekonzept und/oder Garantieniveau auswählen, das am besten zu ihren Bedürfnissen und Geldanlage-Präferenzen passt. Dabei sorgen von 60 bis 80 Prozent, bei fondsgebundenen Varianten der BasisRente teilweise sogar bis zu null Prozent für mehr Freiraum bei der Geldanlage. Das wiederum erhöht die Renditechancen.

Die BasisRente ist auch flexibel. Wer beispielsweise seinen Fokus auf Nachhaltigkeit legen will, kann bei einigen Anbietern auch auf ‚Grüne ‚Anlagemöglichkeiten’ zurückgreifen. Diese Konzepte der BasisRente verbinden die nachhaltige Strategie der einzelnen Anbieter mit einer chancenreichen Geldanlage.

Mein Tipp: Schließen Sie bei Ihrer BasisRente auch eine Berufsunfähigkeits- Versicherung mit ein. Viele Anbieter bieten die Möglichkeit an. Diese unterliegt übrigens auch der steuerlichen Förderung. Als ergänzenden Baustein können Sie bei Ihrer BasisRente auch eine Absicherung für den Todesfall mit einschließen. Die Auszahlung erfolgt dann, wie bei der Lebensversicherung, an eine zu benennende Person, auch wenn diese nicht zu den versorgungsberechtigten Hinterbliebenen zählt.